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Wie wird gegen den Sozialhilfebescheid geklagt?

Wurde der Bescheid des Sozialamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Sozialhilfe können auf folgenden Websites abgerufen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Sozialhilfeleitfaden



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