Wie wird Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Sozialhilfe zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Sozialhilfebescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Sozialamt einlegen.
Das Sozialamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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