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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Seit dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen. Dies bedeutet, dass der Beitrag zwar wie bisher vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird, aber sich der Prozentsatz des Beitrages nicht mehr von Kasse zu Kasse unterscheidet. Der Beitagssatz liegt momentan bei 15,5%, soll aber Mitte 2009 im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes auf 14,9% herabgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Gesundheitsreform erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.



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