Was ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten?
Der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel anzuraten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden
- wenn Sie älter als 40 Jahre alt sind
- wenn Sie mehr als eine Person bei sich mitversichern wollen (Familie)
Sie können, wenn Sie dies wollen, auch von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere wechseln. Dazu müssen Sie mindestens 18 Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert gewesen sein. Nach der schriftlichen Erklärung der Kündigung an die Krankenkasse können Sie bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse wechseln.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h. eine Kündigung vor Ablauf der 18-Monate-Frist steht Ihnen zu, wenn die Kasse ihre Beiträge erhöht (Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach der Beitragserhöhung) oder bei der Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen Kasse, die einen höheren Beitrag fordert.
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