Welche Vergünstigungen ergeben sich bei der Nutzung von Kfz?
Bei folgenden Merkzeichen ergeben sich die aufgeführten Vergünstigungen:
aG | Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer vollständig erlassen, auch bei gleichzeitiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 25%. |
H | Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer vollständig erlassen, auch bei gleichzeitiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 25%. |
G | Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer zu 50% erlassen, nur wahlweise kann die unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch genommen werden. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 12,5%. |
Einen Beitragsnachlass bei Versicherungen kann nur erreicht werden, wenn der Behinderte gleichzeitig Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer ist. Fahrzeughalter kann regelmäßig auch ein behindertes Kind sein.
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