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Startseite Rechtsinformationen Sozialrecht Informationen zu Vergünstigungen im Verkehr Welche Vergünstigungen ergeben sich bei der Nutzung von Kfz?

Welche Vergünstigungen ergeben sich bei der Nutzung von Kfz?

Bei folgenden Merkzeichen ergeben sich die aufgeführten Vergünstigungen:

aG

Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer vollständig erlassen, auch bei gleichzeitiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 25%.

H

Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer vollständig erlassen, auch bei gleichzeitiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 25%.

G

Auf Antrag wird die Kraftfahrzeugsteuer zu 50% erlassen, nur wahlweise kann die unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch genommen werden. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherungen erhält der Behinderte einen Beitragsnachlass von 12,5%.

Einen Beitragsnachlass bei Versicherungen kann nur erreicht werden, wenn der Behinderte gleichzeitig Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer ist. Fahrzeughalter kann regelmäßig auch ein behindertes Kind sein.

 



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