Wie hoch sind die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen?
Es gibt zwei Möglichkeiten die steuerlichen Vergünstigungen gegenüber der Steuer geltend zu machen:
- Man nimmt den Pauschbetrag für Behinderte in Anspruch, so dass je nach Grad der Behinderung wird ein bestimmter Betrag in Ansatz gebracht werden kann (Stand 2008):
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
55% - 60% | 720 € |
65% - 70% | 890 € |
75% - 80% | 1.060 € |
85% - 90% | 1.230 € |
95% - 100% | 1.420 € |
Um die monatliche Steuerlast zu vermindern, kann der Pauschbetrag kann auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
- Alternativ zur Wahrnehmung des Pauschbetrages besteht die Möglichkeit die erhöhte Aufwendungen im Einzelnen geltend zu machen. Dann muss jede einzelne Belastung oder Ausgabe muss durch Quittungen, Rechnungen oder andere Belege ganz genau nachgewiesen werden.
Behinderten mit Merkzeichen H (Hilflos) sowie Blinden steht ein erhöhter Pauschbetrag von 3.700 € zu.
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