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Welche Steuervergünstigungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Zusätzlich zu den genannten Steuervergünstigungen können folgende typische Mehraufwendungen bei der Steuer in Ansatz gebracht werden:

  • Pflege-Pauschbetrag (924 €): steht im Haushalt lebenden pflegenden Familienangehörigen zu, wenn dem Behinderten das Merkzeichen H (Hilflos) zuerkannt worden ist oder Pflegestufe III vorliegt. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
  • Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten (0,30 €/km): für behinderungsbedingte Fahrten mit dem eigenen Kfz bei einer Schwerbehinderung von mind. GdB 70 und Gehbehinderung (Merkzeichen G) oder einer Schwerbehinderung von mind. GdB 80.
  • außerordentliche Krankheitskosten (z.B. Kosten einer Operation), Kurkosten
  • Kinderbetreuungskosten: Der Freibetrag beläuft sich auf 1.080 € (Alleinstehende)/2.160 € (Ehegatten)
  • Aufwendungen für Haushaltshilfe (bis zu 924 €): Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung (ab 50 %) oder Hilflosigkeit.
  • erhöhte Werbungskosten: Voraussetzung ist das Grad der Behinderung 70% oder höher ist, oder 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: 10 % der Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Jobs: max. 510 Euro); 12 % der Aufwendungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung (max. 2400 Euro).
  • Sonderausgaben für einen spendenberechtigten Verein


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