Wie kommt man an die Anschrift des Schuldners?
Einwohnermeldeamtauskunft (bei berechtigtem Interesse, welches ein Gläubiger in der Regel darlegen kann, können über die Anschriftmitteilung auch weitere Auskünfte wie z.B. Geburtsdatum, Vor- u. Familiennamen etc. erfragt werden).
Wichtig: die Meldeanschrift besagt nur, dass der Schuldner sich dort angemeldet hat, nicht dass er dort tatsächlich wohnt.
Weitere Möglichkeiten, die Anschrift des Schuldners herauszubekommen:
- Postfach (auf Anfrage teilt die Deutsche Post AG Name und Anschrift des Postfachinhabers mit)
- Internetrecherche
- Detekteien
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