Weswegen kann vollstreckt werden?
Es kann vollstreckt werden:
- wegen Geldforderungen
- wegen sonstiger Ansprüche
- Herausgabe von Sachen, insbes. Räumung von Wohnungen
- Vornahme einer vertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
bei der der Schuldner auch durch einen Dritten vertreten werden kann)
- Vornahme einer unvertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
die der Schuldner nur persönlich vornehmen kann)
- Unterlassen/Dulden
- Abgabe einer Willenserklärung (z.B. Auflassung eines Grundstücks)
Folgende Tabelle sagt aus, wie viel Einkommen gepfändet werden kann, und welcher Betrag dem Schuldner als Existenzminimum nach einer Pfändung verbleiben muss:
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