advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Weswegen kann vollstreckt werden?

Es kann vollstreckt werden:

  • wegen Geldforderungen
  • wegen sonstiger Ansprüche
    - Herausgabe von Sachen, insbes. Räumung von Wohnungen
    - Vornahme einer vertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
    bei der der Schuldner auch durch einen Dritten vertreten werden kann)
    - Vornahme einer unvertretbaren Handlung (d.h. einer solchen,
    die der Schuldner nur persönlich vornehmen kann)
    - Unterlassen/Dulden
    - Abgabe einer Willenserklärung (z.B. Auflassung eines Grundstücks)

Folgende Tabelle sagt aus, wie viel Einkommen gepfändet werden kann, und welcher Betrag dem Schuldner als Existenzminimum nach einer Pfändung verbleiben muss:



Seitenanfang