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Startseite Rechtsinformationen Mahn- / Vollstreckungsrecht Allgemeine Informationen zur Zwangsvollstreckung Welche Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um vollstrecken zu können?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann:

  • Zunächst muss vor Stellung des Antrags zur Zwangsvollstreckung in einem sog. "Erkenntnisverfahren" festgestellt werden, ob der vom Gläubiger behauptete Anspruch z.B. auf Zahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich besteht. Im Zivilprozess ist dies die Aufgabe des Zivilrichters. Er entscheidet durch Urteil, ob er den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch für gegeben hält oder nicht. Hält er den Anspruch für gegeben, so erlangt der Gläubiger durch das entsprechende Urteil einen sog. Titel, der eine Voraussetzung zur zwangsweisen Durchsetzung seiner Forderung (d.h. zur Zwangsvollstreckung) ist. Es gibt neben einem Urteil noch andere Titel, die zur Vollstreckung berechtigen.
  • Die meisten Titel benötigen zudem eine sog. Vollstreckungsklausel, damit ein Gläubiger auch nur aus einer Ausfertigung vollstrecken kann. Bei Urteilen bspw. muss der Gläubiger bei Gericht beantragen, ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
  • Schließlich muss jeder Vollstreckungstitel (mit Ausnahme des Arrestbefehls) dem Schuldner vor Beginn der Vollstreckung zugestellt werden, damit dieser so eine letzte Gelegenheit hat, freiwillig dem titulierten Anspruch nachkommen zu können.


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