Was passiert, wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird?
Nach Ablehnung eines Insolvenzantrags wird der Schuldner in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Diese Eintragung signalisiert die totale Vermögenslosigkeit. Um zu verhindern, dass nach Ablehnung eines Insolvenzantrages mangels Masse weiterhin Geschäfte unter dem Namen einer vermögenslosen juristischen Person (z.B. GmbH) gemacht werden, wird sie im Handelsregister gelöscht. Nach der Ablehnung des Insolvenzantrages ist die Einzelvollstreckung möglich.
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