advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Mahn- / Vollstreckungsrecht Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren Welche Voraussetzungen müssen für ein reguläres Insolvenzverfahren erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen für ein reguläres Insolvenzverfahren erfüllt sein?

Für alle Insolvenzverfahren sowie für damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten ist einheitlich das Insolvenzgericht zuständig. Das ist für den ganzen Landgerichtsbezirk in der Regel eine Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat.

Den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Schuldner stellen, z.B. wenn er Möglichkeiten für einen außergerichtlichen Vergleich nicht mehr sieht. Der Antrag kann aber auch vom Gläubiger gestellt werden, der eine geordnete Abwicklung erreichen möchte.

Es kommen folgende Konkursgründe in Betracht:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung

Stellt der Gläubiger den Antrag, muss er sowohl den Insolvenzgrund als auch das Bestehen einer Forderung gegen den Schuldner glaubhaft machen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind die Geschäftsführer bzw. Vorstände bei Strafandrohung verpflichtet, unverzüglich, spätestens binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

In der Zeit, in der das Insolvenzgericht prüft, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen, können durch das Gericht bereits Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden (z.B. Verfügungsverbote an den Schuldner, Bestellung eines Insolvenzverwalters usw.).

Neben dem regulären Insolvenzverfahren lassen sich weitere Insolvenzverfahren unterscheiden:

Insolvenzverfahren



Seitenanfang