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Welche Regelung gilt für Werbung im Internet und Lieferbereitschaft?

Anders als in den meisten Fällen gilt beim Internet-Verkauf der Spruch: "Wer für ein Produkt wirbt, muss auch liefern" nur eingeschränkt. Wenn auf Internet-Seiten für ein Produkt geworben wird, dass der Kunde online bestellen kann, handelt es sich um einen Bestellungskauf. In diesem Fall gilt die gleiche Regelung für das Internet, die auch für Bestellkataloge gilt, und der Kunde kann nicht auf einer sofortigen Auslieferung des Produktes bestehen, trotzdem der Verkäufer nicht lieferbereit ist.

Damit diese Regelung im Internet-Verkauf angewendet werden kann, ist es jedoch erforderlich, dass der Kunde im Internet darauf hingewiesen wird, dass die Online-Bestellung nur als Bestellmöglichkeit angesehen werden kann. Die Werbung für ein Produkt, sollte daher nur auf Internet-Seiten erscheinen, von denen aus gleichzeitig eine Bestellung möglich ist. Ebenso ist ein ausdrücklicher Hinweis auf den angebotenen Bestellservice auf den entsprechenden Seiten dienlich.



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