advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Welche Güterstände gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Güterstände:

  • Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen der einzelnen Ehepartner wird nicht gemeinschaftliches Vermögen, sofern dies vor oder nach der Ehe erworben wurde oder ein Ehepartner Gegenstände geschenkt oder geerbt hat. Der Zugewinn aber, den die Ehepartner während der Ehe erwirtschaften, wird jedoch bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners ausgeglichen.
  • Gütertrennung: Die Vermögensbereiche beider Ehegatten sind getrennt und werden von jedem selbst verwaltet. Wenn bei Ehescheidung ein Ehepartner mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere, kann er dieses ungeschmälert behalten.
  • Gütergemeinschaft: Das vor der Ehe vorhandene und das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner wird zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Von dieser Regelung können bestimmte Vermögensgegenstände ausgenommen werden.

Ehegatten leben in einer Zugewinngemeinschaft, wenn Sie nicht bei Eheschließung oder während der Ehe einen anderen Güterstand in einem Ehevertrag notariell vereinbart haben.


Seitenanfang