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Welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf das Arbeitsentgelt?

Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Arbeitsentgelt bei erfolgter Reduzierung der Arbeitszeit besteht die Regelung, dass ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang entlohnt werden muss, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. In die Rechnung einzubeziehen sind nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch Gratifikationen, Tantiemen, sonstige Einmalzahlungen usw. Dagegen dürften Prämien für das tägliche Erscheinen eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz ausscheiden.


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