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Startseite Rechtsinformationen Arbeitsrecht Kosten in arbeitsrechtlichen Rechtsangelegenheiten Wie berechnen sich die Gerichtskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten?

Wie berechnen sich die Gerichtskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten?

Anders als im Zivilprozessverfahren gilt im Arbeitsrecht eine größere Kostenbilligkeit. Im Urteilsverfahren der ersten Instanz wird nur eine einmalige Gerichtsgebühr fällig, die sich nach dem Streitwert richtet.

Die Gerichtsgebühren berechnen sich wie folgt:

 Streitwert bis (in €)Gerichtsgebühr (in €) Streitwert bis (in €) Gerichtsgebühr (in €) 
 900 10 4.750 95 
 1.050 21 5.000 100
 1.200 24 5.500 110 
 1.350 27 6.600 120 
 1.500 30 6.500 130
 1.750 35 7.000 140
 2.000 40 7.500 150
 2.250 45 8.000 160
 2.500 50 8.500 170
 2.750 55 9.000 180
 3.000 60 9.500 190
 3.250 65 10.000 200
 3.500 70 10.500 210
 3.750 75 11.000 220
 4.000 80 11.500 230
 4.250 85 12.000 240
 4.500 90 über 12.000 500

Anders als im Zivilprozess werden keine Kostenvorschüsse erhoben. Die Gebühren sind erst bei Beendigung des Verfahrens fällig oder wenn das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde.

Kosten für Dolmetscher fallen in der Regel nicht an.



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