Welche Rechten und Pflichten sind bei einer Ausbildung zu beachten?
Dem Ausbildenden obliegt die Ausbildungspflicht dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Desweiteren soll die Berufsausbildung so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in dervorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Ausbildende haben dem Auszubildenden zudem eine angemessene, mindestens jährlich steigende Ausbildungsvergütung zahlen. Die tariflichen Festlegungen können dabei als angemessen erachtet werden. Bei einer Unterschreitung von mehr als 20% ist sie nicht mehr angemessen.
Für Berufsschule und Prüfungen hat er den Auszubildenden bei fortlaufender Vergütung freizustellen. Am Ende der Ausbildung hat er ein Zeugnis zu erstellen.
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die zur Erzielung des Ausbildungszieles nötigen Kenntnisse zu erlangen. Hierzu hat er am Berufsschulunterricht und an den Prüfungen teilzunehmen, seine ihm im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung erteilt werden. Zudem ist die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten und über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Ferner müssen alle zur Verfügung gestellten Materialien pfleglich behandeln und -falls vorgeschrieben- ein Berichtsheft geführen werden.
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