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Startseite Rechtsinformationen Versicherungsrecht Doppelversicherungen/Versicherungsrisiken Wann zahlt eine Versicherung bei Krieg, Terror oder Naturkatastrophen?

Wann zahlt eine Versicherung bei Krieg, Terror und Naturkatastrophen?

In aller Regel zahlen Versicherungen für Schäden, die durch Krieg oder Terror verursacht werden, nicht.

In Bezug auf Naturkatastrophen ist die Versicherungslage weniger eindeutig. Während Sturmschäden häufig von der Wohnegbäude- und Hausratsversicherung abgedeckt werden, und Schäden an Autos durch Stürme von der Teilkaskoversicherung getragen werden, sind Hochwasserschäden meist nicht versichert. Dies wiederum bedeutet, dass die Betroffenen für die Beseitigung der Schäden selbst aufkommen müssen. Eine Absicherung gegen Hochwasserschäden kann aber durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gegen Elementarschäden erreicht werden. Allerdings sind die Versicherungsprämien dieser Versicherungsart abhängig vom Standort des Gebäudes und des Risikos des Eintretens eines Schadenfalls.

Schäden durch eine Sturmflut werden von Versicherungen jedoch regelmäßig nicht übernommen.

Streitig ist zwischen Versicherung und Versichertem häufiger, welche Ereignisse tatsächlich unter die genannten Kategorien fallen. Zahlt die Hausratversicherung z.B. im Falle eines Blitzeinschlages im Umspannungswerk, infolgedessen durch eine elektrische Überspannung Ihre Herdplatten zerstört werden?

Viele derart gelagerte Versicherungsfälle enden in einem Vergleich mit der Versicherung, bei dem die Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt, den anderen Teil der Versicherte hingegen selbst tragen muss.

Sollte Ihre Versicherung die Begleichung eines ähnlich gelagerten Falles grundsätzlich ablehnen, sind Sie aber überzeugt, dass die Versicherung den Schaden gemäß der Versicherungsvertragsbedingungen bezahlen müsste, besteht zunächst die Möglichkeit, den zugrundeliegenden Sachverhalt rechtlich zu prüfen. Zu diesem Zweck stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten sind, wenn Sie Ihr Anliegen gegenüber der Versicherung geltend machen wollen.

Weiterhin können Sie uns beauftragen Ihre Interessen gegenüber der Versicherung wahrzunehmen, um die Vertragskündigung des Versicherungsvertrages in Ihrem Sinne gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen.

In begründeten Fällen sollten Sie sich über das Verhalten von Versicherungen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort ist kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei ihm eingegangen sind, zu veröffentlichen.



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