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Wie bekommt man Wohngeld?

In der Regel muss ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde-, Amts-, Kreis oder Stadtverwaltung gestellt werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular.

Empfängern von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge kann Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kriegsopferfürsorgestelle auch ohne besonderen Antrag als "pauschaliertes Wohngeld" gewährt werden.

Wird Wohngeld bewilligt, erhält der Antragstelle einen Bewilligungsbescheid. Die Wohngeldstelle bewilligt das Wohngeld in der Regel für ein Jahr. Für das folgende Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden.



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