Welche Pflichten hat der Arbeitslosengeldbezieher?
- Meldepflicht: Während der Zeit, in der Arbeitslosengeld bezogen wird, besteht die Verpflichtung, sich beim Arbeitsamt oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit persönlich zu melden und zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls Sie Ihr Arbeitsamt dazu auffordert.
- Mitwirkungspflicht: Vor der Leistungsbewilligung und während der Zahlung wird vom Arbeitslosen die Mitwirkung vom Arbeitsamt verlangt. Dazu zählen u.a.:
- Die Angabe aller Tatsachen, die für die Bewilligung erheblich sind
- Die Zustimmung zur Erteilung von Auskünften durch Dritte
- Vorlage und Benennung von Beweismittel benennen oder vorlegen
- Persönliche Vorsprache
- Bereitschaft sich untersuchen zu lassen
- Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen
- Erstattungspflicht: Wer zu Unrecht Leistungen erhalten hat, muss sie zurückzahlen, soweit die Bewilligung aufgehoben wird. Aus folgenden Gründen kann eine Bewilligung aufgehoben werden, wenn die bewilligten Leistungen dem Arbeitslosengeldbezieher nicht zustanden:
- Wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. eine Änderung seiner Verhältnisse nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.
- Wenn der Arbeitslosengeldbezieher gewusst hat oder leicht erkennen konnte, dass er keinen oder nur einen niedrigeren Leistungsanspruch hatte.
- Wenn ein Einkommen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt hätte.
- Mitteilungspflicht: Jegliche Änderungen, die für die Beurteilung Ihres Leistungsanspruches von Bedeutung sein könnten, sind der Bundesagentur für Arbeit unaufgefordert und sofort mitzuteilen.
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