advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Schritte zur Erwirkung eines Mahnbescheides im Einzelnen

Im Einzelnen läuft die Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheides in folgenden Schritten ab:

Sie füllen die entsprechenden Online-Formulare für die Beauftragung unserer Kanzlei zur Erwirkung des Mahnbescheides aus:

  • Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Unternehmen (Zugang ohne Kennwort) oder
  • Angabe Ihres Benutzernamens und Ihres Kennwortes (Zugang mit Kennwort)
  • Angaben zum Schuldner
  • Angaben zur Forderung
  • sonstige Angaben


Sie faxen oder senden uns auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:

  • den Kaufvertrag, eine Rechnung oder ein ähnliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Ihre
    Forderung gegenüber dem Schuldner besteht
  • Erinnerungsschreiben und Mahnungen, die Sie bereits dem Schuldner zugesendet haben
  • eine Vollmacht, dass die wir für Sie tätig werden sollen (nur beim Verfahren ohne Kennwort notwendig)


Die von Ihnen eingegebenen Daten werden direkt an uns übermittelt. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen und stellen Ihnen im Falle von Unklarheiten ggf. noch Nachfragen.

Sind alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorhanden, wird mittels einer speziellen Mahnsoftware ein Datenträger erstellt, der an das zuständige Mahngericht weitergeleitet wird.

Spätestens einen Tag nach Eingang des Datenträgers beim zuständigen Mahngericht, wird in der Regel vom Mahngericht der beantragte Mahnbescheid erlassen und an den Schuldner versendet (sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist).

Wir schicken Ihnen das Protokoll des Gerichtes über die Erstellung des Mahnbescheides zu, und überprüfen regelmäßig den Zahlungseingang bezüglich Ihrer Forderung und leiten ggf. in Absprache mit Ihnen weitere Schritte ein.

  • Mahnung-Online


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