advoprax AG
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Wie steht es um die Bonität des Schuldners?

Vor Begründung einer Forderung ist zu prüfen, ob beim Schuldner der Wille und die Fähigkeit zur Zahlung vorhanden sind. Ersteres lässt sich ggf. aus Bank- oder Kreditauskünften ablesen, die über sein bisheriges Zahlungsverhalten berichten. Die Fähigkeit zur Zahlung ist von der Vermögenslage des Schuldners abhängig, die man aufgrund von besitzlosen Pfandrechten (Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung) nicht nach dem äußeren Schein des Besitzes ablesen kann.



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