Welche Form ist bei Klageerhebung zu beachten?
Die Klage ist schriftlich zu erheben. Vor dem Verwaltungsgericht kann die Klage auch zur Niederschrift erhoben werden Dies gilt jedoch nicht vor dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht.
Inhaltlich muss die Klage den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll auch einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid (im Falle einer Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsklage) sollen in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Beim Normenkontrollantrag: Für die Antragstellung gelten die Vorschriften zur Klageerhebung entsprechend.
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