advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?

Das Widerspruchsverfahren lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen: Das sog. Abhilfeverfahren durch die Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den begehrten Verwaltungsakt abgelehnt hat und die Entscheidung der Widerspruchsbehörde.

Das Abhilfeverfahren gibt der Ausgangsbehörde die Möglichkeit, das Widerspruchsverfahren zu beenden, indem sie Abhilfe schafft. Ist sie allerdings der Meinung, dass in der Sache selbst keine andere Entscheidung ergehen kann, hilft sie dem Widerspruch nicht ab und reicht diesen an die Widerspruchsbehörde weiter.

Entscheidung der Widerspruchsbehörde: Die Widerspruchsbehörde prüft nun die dem Sachverhalt zugrundeliegende Sach- und Rechtslage. Bei Entscheidungsreife erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Damit ist das Widerspruchsverfahren beendet.

Dem Verfasser des Widerspruchs geht ein Widerspruchsbescheid zu, aus dem hervorgeht, ob, ob nicht oder in welcher Form seinem Widerspruch stattgegeben wird.


Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!



Seitenanfang