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Welche anderen außergerichtlichen Rechtsbehelfe außer dem Widerspruch gibt es noch?

Neben der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen gibt es noch die außergerichtlichen formlosen Rechtsbehelfe Petition, Gegenvorstellung, Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. In der Regel ist die Einlegung des Widerspruchs die für den Bürger günstigste Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt vorzugehen, da dieser in bestimmten Fällen aufschiebende Wirkung hat und erforderlich ist, um sich die Möglichkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage offen zu halten. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, welcher außergerichtliche Rechtsbehelf notwendig ist und zum Ziel dessen, was man erreichen möchte, führt.



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