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Beispiele für Widersprüche

Beispiel 1: A erhält am 02.02. einen Verwaltungsakt (Bescheid), dem folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen."

A legt am 02.10. Widerspruch ein. Ist dieser verfristet?

Lösung: Die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung ist aus folgenden Gründen unrichtig:

es sich bei der Widerspruchsfrist um eine Monatsfrist und nicht um eine Vier-Wochen-Frist handelt,
die Behörde nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs "zur Niederschrift bei der Behörde" hingewiesen hat,
die Verwaltungsbehörde und deren Sitz nicht genannt ist und
nicht auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage für den Fall, dass über den eingelegten Widerspruch nicht oder nicht rechtzeitig entschieden wird, aufmerksam gemacht worden ist.

Aufgrund der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist nunmehr 1 Jahr.

Beispiel 2: A erhält am 02.02. einen Bescheid, der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist. In dieser heißt es, A solle Widerspruch bei der Stadt X oder bei der Regierung Y Widerspruch einlegen.

Stattdessen legt A am 27.02. beim Landratsamt Z Widerspruch ein. Das Landratsamt leitet den Widerspruch an die Stadt X weiter, die ihn am 03.03. erhält. Ist der Widerspruch verfristet?

Lösung: Die Einlegung des Widerspruchs bei der falschen Behörde ist nicht fristwahrend! Somit ist der Widerspruch verfristet.



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