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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es im Bereich der Landesplanung?

Rechtsschutz in der Form einer Anfechtungsklage ist eröffnet, wenn die Landesplanungsbehörde einer selbständigen Rechtspersönlichkeit gegenüber (z.B. einer Gemeinde) Verwaltungsakte setzt, wie z.B. beim Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 7 ROG oder eines Planungsgebots nach landesrechtlichen Vorschriften. Die Verpflichtungsklage kann auf Durchsetzung bestimmter landesplanerischer Verwaltungsakte gehen, z.B. auf die Erteilung einer Genehmigung eines Regionalplans. Die Allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn und soweit schlicht hoheitliche Verwaltungshandlungen erzwungen oder abgewehrt werden sollen. Möchte die Gemeinde bspw. ein Beteilungsrecht an der Landesplanung durchsetzen, das ihr vermeintlich zusteht, aber nicht zugestanden wurde, so ist sie auf diese Klageart verwiesen.



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