Kann der Polizeiträger Ersatzansprüche haben?
Hat die Polizei- bzw. Ordnungsbehörde eine Maßnahme für einen Pflichtigen übernommen (sog. Ersatzvornahme), stehen der Behörde aufgrund der dadurch entstandenen Kosten Ersatzansprüche zu. Der Ersatzanspruch setzt voraus, dass die Ersatzvornahme rechtmäßig ist.
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