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Allgemeine Informationen

Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden. Es entfaltet seine regelnde Wirkung in zwei Richtungen, die sich mit den Begriffen Städtebaurecht und Bauordnungsrecht umschreiben lassen.

Das Städtebaurecht ist vorwiegend im Baugesetzbuch geregelt, während das Bauordnungsrecht in den Bauordnungen der Länder geregelt ist. Das allgemeine Städtebaurecht befasst sich hauptsächlich mit der Frage, ob und wie Grundstücke unter städtebaulichen Gesichtspunkten baulich genutzt werden können (Bodennutzung). Hiermit steht das Recht der Bauleitplanung und der Entschädigung für Planungsschäden in engem Zusammenhang.

Weitere Regelungsinstrumentarien für die Baubehörden sind die Vorschriften zur Sicherung der Bauleitplanung, das Recht der Bodenordnung, die Vorschriften über die Erschließung sowie über die Enteignung und Ermittlung von Grundstückswerten.

Die Instrumentarien des besonderen Städtebaurechts sind insbesondere Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie das sog. Stadterhaltungsrecht.



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