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Wie kann ein Beamtenverhältnis verändert/beendet werden?

Veränderungen des Beamtenverhältnisses erfolgen ausschließlich durch Akte der Ernennung bspw. durch Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, durch Beförderung usw..

Die Beendigung eines Beamtenverhältnisses erfolgt durch die Entlassung und Entfernung aus dem Dienst (z.B. wegen Dienstvergehens) oder durch den Eintritt in den Ruhestand (z.B. bei Erreichen der Altersgrenze). Welche Art des Rechtsschutzes in diesen Fällen in Betracht kommt, ist entsprechend vom Einzelfall abhängig.



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