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Startseite Rechtsinformationen Verwaltungsrecht Informationen zum öffentlichen Dienstrecht (insbes. Beamtenrecht) Welche gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten hat man als Beamter?

Welche gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten hat man als Beamter?

Für alle Klagen aus dem Beamtenverhältnis ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, der stets ein Vorverfahren, d.h. die Einlegung eines Widerspruchs voraussetzt. Außer durch Anfechtungs- und Verpflichtungsklage kann aus dem Beamtenverhältnis mit Leistungs- oder Feststellungsklage Rechtsschutz gesucht werden.

Gegen eine rein amtsadressierte/personenadressierte Weisung, die Inhalt, Art und Weise der zu erledigenden Dienstaufgabe näher bestimmt, ist mangels "Verletzung der individuellen Rechtssphäre" eine Klage nicht möglich (z.B. bei Änderung der Zuständigkeiten des Dienstpostens, bei Weisung, ein anderes Dienstzimmer zu beziehen oder monatlich ein bestimmtes Arbeitspensum zu erledigen). Als Beamter kann man den Vollzug innerbehördlicher Weisungen nur durch Erwirken einer einstweiligen Anordnung verhindern.



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