Welche außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten hat man als Beamter?
Als Beamter des Bundes hat man folgende innerdienstliche Rechtsbehelfe:
- Beschwerde an den Personalrat
- Antrag/Beschwerde (auf dem Dienstweg)
- Beschwerde gegen den unmittelbar Vorgesetzten (kann beim nächsthöheren Vorgesetzten eingereicht werden), auch als Dienstaufsichtsbeschwerde
- eingabe an den Bundespersonalausschuss
- Petition an den Bundestag
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