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Startseite Rechtsinformationen Verwaltungsrecht Informationen zum öffentlichen Dienstrecht (insbes. Beamtenrecht) Welche außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten hat man als Beamter?

Welche außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten hat man als Beamter?

Als Beamter des Bundes hat man folgende innerdienstliche Rechtsbehelfe:

  • Beschwerde an den Personalrat
  • Antrag/Beschwerde (auf dem Dienstweg)
  • Beschwerde gegen den unmittelbar Vorgesetzten (kann beim nächsthöheren Vorgesetzten eingereicht werden), auch als Dienstaufsichtsbeschwerde
  • eingabe an den Bundespersonalausschuss
  • Petition an den Bundestag


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