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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen im Rahmen des Gewerberechts?

Der Betroffene muss sich bei Angelegenheiten des Gewerberechts direkt gegen die Behörde wenden und seinen Anspruch auf Tätigwerden oder auf Unterlassung rechtswidriger Maßnahmen geltend machen. Bei rechtswidrigem Verhalten der Behörde kann man als Bürger zunächst im Wege eines Widerspruchsverfahrens und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, im Verwaltungsstreitverfahren die Ansprüche durchsetzen.

Hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten wird auf die Ausführungen zum Widerspruchsverfahren und die verschiedenen Klagearten verwiesen.



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