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Gefahr der Verschlechterung des Bescheids bei Widerspruch

Legt man Widerspruch gegen eine Verwaltungsakt ein, kann es passieren, dass die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid noch verschlechtert.

Beispiel: A soll für die Betreibung eines Gewerbes 3 Stellplätze zur Verfügung stellen. Hier gegen erhebt er Widerspruch. Dieser wird als unbegründet zurückgewiesen und es wird ihm nunmehr zur Auflage gemacht, 5 Stellplätze einzurichten.

Was kann A tun, wenn er mittlerweile mit der Errichtung von 3 Stellplätzen einverstanden ist?

Lösung: Da eine zusätzliche Beschwer für den A vorliegt, kann er Klage erheben und so entweder nur den Widerspruchsbescheid oder den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid anfechten.


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