Gefahr der Verschlechterung des Bescheids bei Widerspruch
Legt man Widerspruch gegen eine Verwaltungsakt ein, kann es passieren, dass die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid noch verschlechtert.Beispiel: A soll für die Betreibung eines Gewerbes 3 Stellplätze zur Verfügung stellen. Hier gegen erhebt er Widerspruch. Dieser wird als unbegründet zurückgewiesen und es wird ihm nunmehr zur Auflage gemacht, 5 Stellplätze einzurichten.
Was kann A tun, wenn er mittlerweile mit der Errichtung von 3 Stellplätzen einverstanden ist?
Lösung: Da eine zusätzliche Beschwer für den A vorliegt, kann er Klage erheben und so entweder nur den Widerspruchsbescheid oder den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid anfechten.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.