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Wann spricht man von einer Regelung auf dem "Gebiet des öffentlichen Rechts"?

Die Prüfung, ob auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts gehandelt wurde, richtet sich danach, ob die getroffene Regelung/Verfügung/Maßnahme auf Normen des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrechts) beruht. Dies ist der Fall, wenn

  • die Normen das öffentliche Interesse berühren,
  • die Normen ein Rechtsverhältnis regeln, in dem sich die Parteien in einem Über/Unterordnungsverhältnis gegenüberstehen
  • bzw. wenn sich die Rechtsnorm zumindest auf der einen Seite des durch sie geregelten Rechtsverhältnisses ausschließlich an einen Träger öffentlicher Gewalt in dieser Funktion wendet.


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