advoprax AG
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Startseite Rechtsinformationen Versicherungsrecht Vorgehen im Schadensfall Wie kann gegen eine Versicherung vorgegangen werden?

Wie kann gegen eine Versicherung vorgegangen werden?

Kommt die Versicherung bezüglich der Schadensleistung zu einem Ergebnis, dass Ihnen in Bezug auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag als nicht angemessen erscheint, reklamieren Sie diesen Umstand.

Die Reklamation sollten Sie im günstigsten Falle auf Urteile zu Versicherungen stützen, die in zu Ihrer Angelegenheiten ähnlichen Fällen entschieden worden sind.

Bleiben Ihre Reklamationen erfolglos, schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung fachkompetent vertritt und die Versicherung unter Hinweis auf Vergleichsfälle auffordern wird, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu revidieren.

Bei einer kurzen Schilderung des Schadensfalles und der Übermittlung einer Kopie des Versicherungsvertrages sowie des Schriftwechsels mit der Versicherung, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. In einer ersten anwaltlichen Beratung können wir klären, ob und wie Ihr Anliegen gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist.

Weiterhin können Sie uns beauftragen, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung wahrzunehmen, um die Schadensleistung in Ihrem Sinne gegenüber dem Versicherungsunternehmen einzufordern.

In begründeten Fällen sollten Sie sich über das Verhalten von Versicherungen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) beschweren. Eine Beschwerde dort ist kostenfrei. Das Amt ist gezwungen, Statistiken über die Kundenbeschwerden, die bei ihm eingegangen sind, zu veröffentlichen.



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