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Startseite Rechtsinformationen Versicherungsrecht Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages Wie kommt man aus langfristigen Versicherungsverträgen heraus?

Wie kommt man aus langfristigen Versicherungsverträgen heraus?

Mit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2007 haben sich die Kündigungsfristen von langfristigen Versicherungsverträgen (für mehr als 3 Jahre geschlossene Verträge) geändert.

Abhängig davon, wann Sie einen Versicherungsvertrag geschlossen haben, sind die Möglichkeiten aus diesem herauszukommen jedoch unterschiedlich:

  • für langfristige Versicherungsverträge, die vor dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden (sogenannte Altverträge) gelten bis zum 31.12.2008 die alten Regelungen, d.h. dass eine Versicherungsfrist von bis zu 5 Jahren zulässig ist. Zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ab dem 01.01.2009 gelten die neuen Regelungen, d.h. dass eine Kündigung bereits nach 3 Jahren möglich ist.
  • langfristige Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, können vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Wichtig: Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 eingetreten, gilt auch weiterhin, dass der Vertrag erst zum Ende des fünften Vertragsjahres frühstmöglich gekündigt werden kann!



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