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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Gemäß Empfehlung des Bundes des Versicherten sollten junge Versicherte und Hausfrauen mit mindestens €200.000 versichert werden.

Die Versicherungssumme kann gemäß folgender Faustformel versichert werden. Monatlicher Bedarf x 200 = Vollinvaliditätsentschädigung

Außerdem ist die Höher der Versicherungsbeiträge abhängig von der Art der Berufstätigkeit die der Versicherte ausübt. Bei Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit fast doppelt so hohe Beiträge wie bei Personen mit Bürotätigkeit.

Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Versicherungssumme entsprechend niedriger gewählt werden.

 



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