Glasversicherung
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind nur Schäden an Außenverglasungen (z. B. bei Fenstern, Terassentür) gegen Sturm und Hagel versichert. Die Glasversicherung hingegen versichert auch andere Schäden, wie den Glasbruch durch nicht mehr ermittelbare Dritte und Schäden an Mobiliarverglasungen.
Die private Haftpflichtversicherung versichert wiederum gegen Glasbruch an fremdem Eigentum, der z.B. durch die Kinder verursacht wird.
Bei einer Glasversicherung sind Beschädigungen von Glasoberflächen (z.B. durch Kratzer) nicht versichert, ebensowenig einzelne Gegenstände wie Hohlgläser (Plasma- oder LCD-Bildschirme, Trinkgläser und Schüsseln). Bestimmte Gegenstände (z.B. Aquarien) lassen sich nur gegen einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag mitversichern. Somit ist die Beitragshöhe abhängig von der gewählten Versicherungssumme und den versicherten Gegenständen.
Im Ergebnis ist der Abschluss einer Glasversicherung daher in der Regel nicht empfehlenswert.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.