Bootshalterhaftpflichtversicherung
Halter von Motor-, Segelbooten und Surfbrettern können eine Bootshalterversicherung abschließen, um sich gegen Schäden, die durch das Führen und Bedienen von Wassersportfahrzeugen verursacht und die nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, versichern. Der Versicherungsschutz besteht nur für Wasserfahrzeuge, deren Standort im Inland liegt, umfasst aber die Nutzung weltweit. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Art des Wassersportfahrzeuges und der gewünschten Versicherungssumme.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.