advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Was leisten Schutzbriefe?

In Europa werden folgende Schäden durch Schutzbriefe abgedeckt:

  • Panne
  • Unfall
  • Diebstahl
  • Totalschaden
  • Erkrankung, Verletzung und Tod.


Aufgrund eines Schutzbriefes werden in der Regel folgende Versicherungsleistungen erbracht:

  • Reparatur des Fahrzeugs durch den Pannenhilfsdienst, Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt
  • Bergungsdienst
  • Ausgaben für die Heimreise oder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Rücktransport von Versicherten bei Krankheit, Verletzung oder Tod
  • Bei einer Reise mit fremden Verkehrsmitteln: Rücktransport des Reisenden bei Krankheit, Abholen von minderjährigen Kindern, bei Krankheitsaufenthalt (ab zwei Wochen Dauer) sowie die Besuchskosten einer nahestehenden Person.
  • Dagegen werden Reparaturkosten in Werkstätten (nicht Pannenhilfsdienst) und Kosten für Fahrzeugersatzteile regelmäßig nicht ersetzt.


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