advoprax AG
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Vorgehen im Schadensfall

Innerhalb einer Woche sollten Sie den Schaden dem Versicherer melden - unabhängig davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Schäden, die unter €500 liegen bzw. die Sie selbst regulieren wollen, brauchen Sie nicht zu melden. Ohne Zustimmung des Versicherers ist von der Anerkennung eines Anspruch eines Unfallgeschädigten auf jeden Fall abzuraten. 



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