advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Pflichten des Versicherungsnehmers

Im Wesentlichen muss der Versicherungsnehmer zwei Arten von Pflichten erfüllen:

  • Regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge: Diese sind im Vertrag festgelegt. Werden Sie nicht bezahlt, entfällt der Versicherungsschutz oder wird zumindest gefährdet.
  • Obliegenheiten: Dies sind Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss (z.B. Abschließen des Fahrrades bei einer Fahrraddiebstahlversicherung), die im Versicherungsvertrag festgelegt sind, damit im Schadensfall von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung erbracht wird.


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