Wie sollte man sich bei einer polizeilichen Vorladung verhalten?
Kein Betroffener ist verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten (es sei denn, die Polizei ist gleichzeitig die Ordnungsbehörde) oder sich dazu zu äußern, ob er zur fraglichen Zeit das Fahrzeug führte. Auch die Familienmitglieder müssen sich nicht dazu äußern, wer der Fahrer auf einem zum Beweis vorgelegten Polizei-Foto ist (Zeugnisverweigerungsrecht). Oftmals wird bei Verweigerung von Angaben im Anhörungsbogen mit einer Fahrtenbuch-Auflage gedroht. Hierdurch sollte man sich nicht zu einer Äußerung veranlasst fühlen, denn eine solche Auflage darf zum einen nur für ein bestimmtes Fahrzeug für einen nicht allzu langen Zeitraum verhängt werden und zum anderen müssen die Ermittlungen gegen den Beschuldigten etwa 2 Wochen nach dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß erfolgt sein. Diese Zeit wird meist nicht von den Bußgeldstellen eingehalten.
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