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Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Fahrzeugstärke (bei PKW, Lieferwagen und Krafträdern nach Motorleistung, bei LKW nach Nutzlast)
  • Wohnort des Versicherungsnehmers (entsprechend der Zahl und Schwere der Unfälle in der Region, in der das Fahrzeug angemeldet wird)
  • Schadensfreiheitsrabatt
  • Art und Verwendung des Fahrzeugs (private oder geschäftliche Nutzung)
  • berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers (Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten günstigere Tarife)
  • Höhe der Deckungssumme
  • Aufgrund der Höhe der Schäden, die bei einem Unfall verursacht werden können (z.B. durch dauerhafte Ansprüche aufgrund von durch Unfall verursachte Invalidität), ist eine hohe Mindestdeckungssumme zu empfehlen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen €2,5 Mio für Personenschäden, €500.000 für Sachschäden sowie €50.000 für Vermögensschäden. Allerdings kann abweichend hiervon eine höhere Deckungssumme vereinbart werden.


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