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Auf welche Weise kann ein Fahrzeugschaden behoben werden?

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag von EUR 700,-, sollte der Fahrzeugschaden durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Trägt der Unfallgegner die Schuld an dem Unfall, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens erstatten. Wenn über die Qualifikation und die Zuverlässigkeit des zu beauftragenden Sachverständigen nichts bekannt ist, sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bestellt werden, da dessen Sachkunde von der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer überprüft und festgestellt worden ist. Bei Schäden unter EUR 700,- sollte man von der Einholung eines Gutachtens absehen und die voraussichtlichen Reparaturkosten durch einen Kostenvoranschlag und Fotografien der Schäden belegen.
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lassen und Kosten aufwenden, die maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen.



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