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Wie sollte ein Anhörungsbogen ausgefüllt werden?

Ein Verkehrsverstoß liegt z.B. dann vor, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind. In der Regel erhält der Fahrzeughalter nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens einen Anhörungsbogen zu dem dem Fahrer des Fahrzeugs gemachten Vorwurf (der Halter kann selbst gefahren sein, aber auch eine andere Person, der der Halter das Fahrzeug überlassen hat).

Der Halter ist nur verpflichtet, im Anhörungsbogen seinen vollständigen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Anschrift anzugeben. Insbesondere in dem Fall, dass eine andere Person als der Halter gefahren ist, sollten keine weiteren Angaben gemacht werden, denn damit würde die Chance der Verjährung u.U. vertan.



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