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Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass man als Unfallbeteiligter am Unfallort bleiben und eine angemessene Zeit warten muss (zur Ermöglichung der Personalienmitteilung), um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen.

Bei unklarer Sachlage über den Unfallhergang kann man als Rechtsschutzversicherter in dem Fall, dass bereits Ermittlungen geführt werden, ein sog. Unfallrekonstruktionsgutachten zur Vorbereitung auf die Verteidigung erstellen lassen. Selbstverständlich muss diesbezüglich zuvor eine Deckungszusage erteilt worden sein.

Ansonsten hängt das weitere Verhalten davon ab, wie man an dem Unfall beteiligt ist:

  • Als Unfallopfer sollte man den Schaden an dem Fahrzeug durch eine Werkstatt oder bei größeren Schäden durch einen Sachverständigen feststellen lassen.
  • Als Unfallverursacher sollte man grundsätzlich umgehend die eigene Haftpflichtversicherung informieren.


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