advoprax AG
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Wie können Punkte getilgt oder abgebaut werden?

Tilgung:

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Tilgungsfrist 2 / spätestens 5 Jahre.

Bei Verkehrsstraftaten beträgt die Tilgungsfrist

  • 5 Jahre (bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen sowie bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen)
  • 10 Jahre (bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen sowie bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis)
    Neueintragungen blockieren die Tilgung.

Abbau:

Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.

Ein Abbau ist durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen möglich. In Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe können Teilnehmer beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.

  • bei einem Punktestand von 1 bis 8 Punkt(en), können maximal 4 Punkte durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer abgebaut werden.
  • bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten können durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar 2 Punkte abgebaut werden.


Vorsicht: Bei Verstößen gegen die Promillegrenze und das Drogenverbot am Steuer bleiben die Punkte bei Eintragung eines neuen Bußgeldverfahrens auch nach 5 Jahren ungetilgt.

Wichtig: Durch die Einführung eines sog. Bonus-Punkte-Systems kann man Punkterabatt bekommen, indem man an einem Aufbauseminar bzw. an einer Beratung teilnimmt und innerhalb von 3 Monaten nach der Teilnahme eine diesbezügliche Bescheinigung bei der Behörde vorlegt.



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