Wie sollte Einspruch erhoben werden?
Der Einspruch kann per Telefon, Fax oder Brief (am einfachsten unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer beim Sachbearbeiter persönlich) eingelegt werden. Man sollte sich Datum, Uhrzeit sowie den Namen des Gesprächspartners notieren bzw. einen Sendebericht ausdrucken. Bei der Einlegung per Post muss man an die übliche Laufzeit denken.
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